Heizungsgesetz!
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Christian Kampers
Geschäftsführer
nordluft Wärme- und Lüftungstechnik GmbH & Co. KG
Produktübersicht
Diese Produkte sind konform mit dem Heizungsgesetz.
Diese Produkte sind konventionell.
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Alles, was man mit Luft machen kann. Seit 25 Jahren sorgen wir dafür, dass Sie sich wohlfühlen in jeder Umgebung. Unsere Warmlufterzeuger liefern wohlige Wärme für Hallen jeder Größe. Dabei passen wir unsere Hallenheizungen individuell auf Ihre Anforderungen an. Seit über 15 Jahren setzen wir Wärmepumpen, Hybrid-Warmlufterzeuger oder Pelletheizungen ein. Die Auswahl an GEG-konformen Systemen ist groß. Darüber hinaus können unsere Hallenheizungen auch konventionell mit Gas oder Öl betrieben werden. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Ihre Anforderungen die richtige ist.
FAQs
Das Heizungsgesetz heißt offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen.
Das Gesetz soll den Übergang zu Heizungssystemen auf Basis Erneuerbarer Energien initiieren. Durch entsprechende Vorgaben soll sowohl den Klimaschutz als auch die Steigerung der Energieunabhängigkeit in Deutschland vorangetrieben werden. Ab Januar 2024 sollen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Das Heizungsgesetz wird dabei an die Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Das Gesetz lässt sich über sieben so genannte pauschale Erfüllungsoptionen einhalten.
Für Hallenheizungen empfehlen sich vor allem Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Systeme, die auf Biomasse oder 65 % Biogas basieren. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
Die kommunale Wärmeplanung fungiert als Bindeglied zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), indem sie planerische Schnittstellen zur Umsetzung der sogenannten 65-Prozent-Regelung schafft, beispielsweise durch die Festlegung von Wärmenetzen. Sie stellt somit ein planerisches Instrument dar. Das zugehörige Bundesgesetz soll auch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Planung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen, während dies für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2028 gilt.
In der Übergangszeit zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt, an dem die kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen noch neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen in Bestandsgebäuden sowie in Neubauten zur Schließung von Baulücken eingebaut werden. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Diese Beratung soll auf steigende CO2-Preise für fossile Brennstoffe hinweisen und auch Alternativen, etwa auf der Grundlage der anstehenden Wärmeplanung, in Betracht ziehen. Zudem müssen solche Gasheizungen, sofern das Gebäude nach Abschluss der Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan, oder grünem oder blauen Wasserstoff nutzen (15 Prozent in 2029, 30 Prozent in 2035 und 60 Prozent in 2040).
Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht, sofern die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert, Reparaturen sind ebenso erlaubt. Ein Austausch muss erst im Jahr 2045 erfolgen.Es gilt aber weiterhin – wie auch schon im bislang geltenden Recht – der Grundsatz, dass eine Heizung 30 Jahre nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden muss. Ausnahmen von der generellen Austauschpflicht gelten aber für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie Hallenheizungen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
Die Kosten für eine neue Heizung sind natürlich je nach Hallengröße und ausgewähltem System sehr unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Investitionskosten für eine Wärmepumpenheizung deutlich höher sind als bei einer konventionellen Hallenheizung. Für ein individuelles Angebot füllen Sie einfach unseren Produktfinder aus oder rufen Sie uns an und Ihr persönlicher Ansprechpartner erstellt ein individuelles Angebot für Sie.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG - EM) können Sie Ihre GEG-konforme Hallenheizung gefördert bekommen. Die Grundförderung beträgt 30 %, für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.