Heizungsgesetz!
Welche Heizung darf ich 2026 einbauen?
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2. Beratungstermin anfragen
3. Ihre passende Hallenheizung finden.

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Christian Kampers
Geschäftsführer
nordluft Wärme- und Lüftungstechnik GmbH & Co. KG
Produktübersicht
Diese Produkte sind konform mit dem Heizungsgesetz.
Diese Produkte sind konventionell.
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nordluft
Alles, was man mit Luft machen kann. Seit 1998 sorgen wir dafür, dass Sie sich wohlfühlen in jeder Umgebung. Unsere Warmlufterzeuger liefern wohlige Wärme für Hallen jeder Größe. Dabei passen wir unsere Hallenheizungen individuell auf Ihre Anforderungen an. Seit über 15 Jahren setzen wir Wärmepumpen, Hybrid-Warmlufterzeuger oder Pelletheizungen ein. Die Auswahl an GEG-konformen Systemen ist groß. Darüber hinaus können unsere Hallenheizungen auch konventionell mit Gas oder Öl betrieben werden. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Ihre Anforderungen die richtige ist.
FAQs
Das Heizungsgesetz heißt offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen.
Für Gewerbe- und Industriehallen steht heute nicht mehr allein die Wahl des Heizsystems im Vordergrund, sondern die Gesamteffizienz des Gebäudes. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, häufig auch GMG genannt) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und verfolgt einen technologieoffeneren Ansatz. Die frühere generelle 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neue Heizungen wurde aufgehoben. Eigentümer können grundsätzlich zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen. Gleichzeitig bleiben Anforderungen an Energieeffizienz, Gebäudehülle, Automatisierung und langfristige Dekarbonisierung bestehen. Bei nordluft haben Sie die freie Auswahl aus sämtlichen Energieträgern.
Die Biotreppe ist eine zentrale Regelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes für neu installierte Gas- und Ölheizungen. Sie schreibt vor, dass schrittweise ein zunehmender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden muss. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten folgende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe: ab 2029 - mindestens 10 %, ab 2030 - mindestens 15 %, ab 2035 - mindestens 30 %, ab 2040 mindestens 60 %. Als klimafreundliche Brennstoffe können beispielsweise Biomethan, Bio-Heizöl oder Wasserstoffderivate angerechnet werden.
Ja, nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG/GMG) dürfen Sie auch weiterhin eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Die frühere 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht wurde aufgehoben und das Gesetz sieht ausdrücklich eine technologieoffene Heizungswahl vor. Für neu eingebaute Gas-/Ölheizungen ist im weiteren Verlauf die Biotreppe zu beachten.
Nein, das Gesetz enthält grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zum Austausch einer funktionierenden Heizungsanlage. Eigentümer können weiterhin selbst entscheiden, wann eine Heizungsmodernisierung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Kosten für eine neue Heizung sind je nach Hallengröße und ausgewähltem System sehr unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Investitionskosten für eine Wärmepumpenheizung deutlich höher sind als bei einer konventionellen Hallenheizung. Für ein individuelles Angebot füllen Sie einfach unseren Produktfinder aus oder rufen Sie uns an und Ihr persönlicher Ansprechpartner erstellt ein individuelles Angebot für Sie.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG - EM) können Sie unsere Wärmepumpen-Hallenheizungen gefördert bekommen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %, für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.





